Meine Rede zur Gebührenordnung der Bundespolizei

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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0

Wie Herr Kliehm es schon ausgeführt hat, kostet die polizeiliche Ingewahrsamnahme, beispielsweise zur Ausnüchterung, nach der Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums 74,15 Euro, wobei jede angefangene Viertelstunde mit 6,51 Euro berechnet wird. In etwa sind das die Beträge pro Zeiteinheit, die man zuvor aufwenden musste, um sich in diesen Zustand hineinzuversetzen, der eine polizeilich begleitete Ausnüchterung erst nötig macht.

Ein ganzer Pauschalurlaub geht flöten, wenn Sie am Düsseldorfer Hauptbahnhof für eine halbe Stunde Ihren Koffer vergessen. Einer Frau wurde von der Bundespolizei für die notwendige Sperrung und den angeforderten Sprengstoffhund 550 Euro in Rechnung gestellt. Das Verwahren von sichergestellten Krafträdern ist dagegen mit 55 Cent pro Tag spottbillig. Fahrlässig veranstaltete Rettungseinsätze werden von der Bundespolizei nach Aufwand berechnet. Die versuchte oder vollendete Selbsttötung bleibt dagegen weiterhin kostenfrei möglich. Diese makabren Gebührensätze suggerieren eine behördliche Objektivität, die so in Wahrheit überhaupt nicht auszudifferenzieren ist, denn für eine Erteilung eines Platzverweises werden - Martin Kliehm hat es gesagt - 98,40 Euro berechnet, im schriftlichen Fall. Mündlich gibt es ihn für 44,65 Euro. In beiden Fällen findet hier aber überhaupt keine Leistung statt, sondern ein polizeilicher Grundrechtseingriff. Und um hierfür eine Gebühr zu erheben, fehlt schlichtweg die Ermächtigungsgrundlage.

Der wesentliche Punkt für uns GRÜNE ist jedoch, dass die Bundespolizei für die Bahnsicherheit zuständig ist. Bahnen und die Bahnhöfe werden naturgemäß häufig für Aktivitäten genutzt, die im Zusammenhang mit dem Grundrechtsgebrauch stehen, beispielsweise Demonstrationen oder Parteiveranstaltungen. Menschen mit geringem Einkommen können durch diese teilweise sehr hohen Gebühren von der Teilnahme an diesen Veranstaltungen und durch die Androhung von Gebühren von ihrem Grundrechtsgebrauch abgehalten werden.

Vielen Dank!

                             (Beifall)

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