Meine Frage an den Magistrat: Römerplakette für den Katastrophenschutz

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Ehrenamtlich für die Stadt Frankfurt am Main Tätigen kann in Anerkennung ihrer Verdienste die Römerplakette verliehen werden. Die ehrenamtlichen im Katastrophenschutz Tätigen machen sich mit großem Engagement nicht nur um Menschen in Frankfurt verdient, sondern arbeiten ganz konkret der Katastrophenschutzbehörde und damit der Stadt Frankfurt zu.

Daher frage ich den Magistrat:

Sollten die langjährigen Leistungen der Ehrenamtlichen des Frankfurter Katastrophenschutzes künftig auch mit der Verleihung der Römerplakette anerkannt werden?

Antwort des Oberbürgermeisters:

Bereits in der Vergangenheit wurde angeregt, Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen konkret der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit der Römerplakette auszuzeichnen. Anlässlich dieser Anregung wurde das Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main um Prüfung gebeten. Im Ergebnis wurde diese Möglichkeit verneint, da die Verleihung der Römerplakette an die Voraussetzung geknüpft ist, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt Frankfurt wahrgenommen wird. Dies ist gemäß § 21 HGO gegeben, wenn eine unentgeltliche Mitwirkung an der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besteht. Erforderlich ist daher, dass die Wahrnehmung der betreffenden Aufgaben der Gemeinde und nicht einem anderen Rechtsträger obliegt.

Derzeit wird im Magistrat über einen Beschluss zur Änderung der Magistratsehrungsordnung beraten. Dort wird beispielsweise als Alternative die Schaffung einer sogenannten "Ehrenmünze" vorgeschlagen.

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