Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Einhaltung von Tarifvereinbarungen in Bezug auf soziale Verantwortung, Entlohnung, Arbeitszeitmodelle, Familienfreundlichkeit und Beschäftigungsverhältnisse muss für die Stadt Frankfurt als öffentliche Arbeitgeberin als übergeordnetes Prinzip gelten. Nur in wenigen Arbeitsbereichen und darüber hinaus nur in wenigen Einzelfällen erlauben es strenge rechtliche Anforderungen, von den sogenannten normalen Arbeitsverhältnissen abzuweichen, beispielsweise um sicherzustellen, dass die Aufgabenerfüllung, auch wenn die personellen Ressourcen zu Spitzenzeiten nicht zur Verfügung stehen, gewährleistet ist. Dort, wo sich abzeichnet, dass es sich nicht um spezifische Zusatzbedarfe über einen begrenzten Zeitraum, sondern um einen vorhersehbaren, planbaren Regelbetrieb handelt, ist die Beibehaltung, die Einhaltung unserer arbeitsmarktpolitischen Linien geboten. In diesem Fall ist es notwendig, dass die für den Geschäftsbereich zuständige Verwaltungsstelle die sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse identifiziert und in städtische Planstellen überführt. Dazu müssen diese Stellen schlussendlich von den dezentral verantwortlichen Dezernaten dieser Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wo das geschieht, hat die Stadtverordnetenversammlung Gelegenheit, prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegenzutreten; wo nicht, dann nicht.

Herzlichen Dank!

                            (Beifall)

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