Kulturpolitik

 

Vom Applaus allein wir niemand satt! 

Im vergangenen Jahr 2012 haben KünstlerInnen, die bei der Künstlersozialkasse gemeldet waren, durchschnittlich 14400 Euro verdient. Die durchschnittliche Rentenerwartung von Mitgliedern der Künstlersozialkasse liegt bei gerade einmal rund 420 Euro monatlich. Dabei sind die einkommensschwächeren KünstlerInnen noch nicht einmal Mitglied der Künstlersozialkasse, weil sie das erforderliche Mindesteinkommen von 3900 Euro im Jahr nicht erreichen. Das gilt für mehr als 30 Prozent der Kulturschaffenden in Deutschland.

Ein Grund hierfür sind die Eigenheiten des KünstlerInnenberufs selbst: Arbeiten und Engagemnt sind oft projektbezogen und befristet. Viele Erwerbsbiografien von KünstlerInnen bestehen oft über Jahre aus einer Aneinanderreihung von kurzzeitigen Engagement und Aufträgen. In den Unterbrechungen sind viele KünstlerInnen deshalb oft auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und geraten in den vermittlungsapparat, obwohl die Pausen zwischen Arbeiten und Engagements für die Vorbereitung auf neue Projekte und Aufträge genutzt werden müsste. Eine befistete Vermittlungpause für KünstlerInnen, die Abeitslosengeld I oder II beziehen, ist deshalb sinnvoll.

Auch der im Künstlersozialkassengesetz festgelegte Anspruch auf Krankengeld erst ab der 7. Woche ist für KünstlerInnen oft eine große Belastung. Hier ist eine Reform hin zu einem Krankengeld ab dem 1. Tag notwendig. Denn viele Engagements und Projekte haben an sich nur eine Dauer von wenigen Tagen oder Wochen. Gleichzeitig ist die Verletzungsgefahr für SchauspielerInnen und TänzerInnen besonders hoch.