Begriffe der Stadtverordnetenversammlung

 

NR - ANTRÄGE

Um den Magistrat zu veranlassen, bestimmte Angelegenheiten nach dem Willen der Stadtverordnetenversammlung zu Regeln, schreiben die Stadtverordneten Anträge. In diesen Anträgen wird der Magistrat aufgefordert, ein Vorhaben gleich umzusetzen oder den Vorschlag vorerst mit den Möglichkeiten der Verwaltung zu überprüfen und dann einen Bericht abzuliefern, wie der Vorschlag aus Sicht der Verwaltung einzuschätzen und umzusetzen ist.  Anträge der Stadtverordneten beginnen im mit den Buchstaben NR gefolgt einer fortlaufenden Nummer, einem Schrägstrich und der Jahreszahl. Zu Beginn jedes Jahres beginnt die Nummerierung der Anträge von Neuem. Ein Beispiel eines meiner Anträge findet sich hier

A - ANFRAGEN 

Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) haben die Stadtverordneten aber auch das Recht Anfragen an den Magistrat zu richten. Dies kann mündlich zu beginn einer Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Ein Beispiel einer solchen Frage zur Vergabepraxis der Ehrenamtscard und die darauf folgende Antwort der damaligen Oberbürgemeisterin Roth findet sich hier 

Um die vielen Fragen der Stadtverordneten reichen die 60 Minuten der mündlichen Fragestunde in der monatlichen Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht aus. Außerdem ist es bei einigen Fragen an den Magistrat notwendig, die Frage zu untergliedern und in mehrer einzelne Fragen aufzuteilen. Diese Möglichkeit gibt es aber bei den mündlichen Fragen nicht.

Deshalb haben die Stadtverordneten die Möglichkeit schriftliche Anfragen an den Magistrat zu stellen. Ein Beispiel zu einer meiner Anfragen an den Magistrat zur Barrierefreiheit städtischer Webauftritte findet sich hier

B - BERICHTE

Auf NR-Anträge in denen das Prüfen und Berichten eines Vorschlags verlangt wird und auf A-Anfragen antwortet der Magistrat mit Berichten. berichte werden mit einem B, einer fortlaufenden Nummer und der Jahreszahl gekennzeichnet. Wie auch bei den Anträgen und Anfragen beginnt auch bei den Berichten die Zählweise zu Jahresbeginn immer wieder neu. Wie so ein Bericht für eine Anfrage aussieht, kann man hier sehen

Um die für die Bericht nötigen Informationen bei den städtischen Ämtern und anderen Beteiligten auf anderen Ebenen einzuholen, hat der Magistrat in der Regel drei Monate Zeit. Gelegentlich ist ein Zusammenhang aber innerhalb dieser drei Monate nicht zu klären oder entscheidende Entwicklungen haben noch nicht stattgefunden. Dann bittet der Magistrat um einer Verlängerung der Berichtspflicht, die ihm dann meistens von den Stadtverordneten eingeräumt wird.

Die Plenarsitzung

Die Sitzungen sind der öffentlich sichtbare Teil der Arbeit der Stadtverordneten. Nahezu alle Sitzungen sind öffentlich und zu beginn der beratungen haben auch alle BürgerInnen das Recht Fragen an die anwesenden Stadtverodneten und Magistratsmitglieder zu stellen.  Die aktuellen Termin der Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und Ortsbeiräte sind aktuell und übersichtlich im Parlamentsinformationssystem PARLIS zu finden

Die Plenarsitzung ist die gemeinsame Sitzung aller Frankfurter Stadtverordneten und aller Magistratsmitglieder. sie findet in aller regel inmal im Monat statt. In Frankfurt beginnt die Plenarsitzung und endet nicht selten erst um Mitternacht.

Die Fragestunde

Zu Beginn beschließt man eine gemeinsame Tagesordnung nach der man weiter verfährt. Hierauf folgt die Fragestunde, in der die Stadtverordneten ihre Fragen vortragen können. Diese Fragen werden den antwortenden DezernentInnen bereits ein Woche vorher zugesandt, so dass sie auf die mündliche Frage unmittelbar eine fundierte Antwort geben können. Die Fragestunde dauert 60 Minuten. Allerdings gibt es immer mehr Fragen der Stadtverordneten, als in einer Stunde Zeit zu beantworten wären. Deshalb erhalten die Stadtverordneten, die ihre Frage nicht mehr stellen konnten, unmittelbar nach Ende der Fragestunde die Antworten in schriftlicher Form.

Die Aktuelle Stunde

Die meisten mündlichen Fragen haben einen aktuellen Anlass. Oft besteht bezüglich der Frage einer/s Stadtverordneten und der dazugehörigen Antwort des Magistrats weiterer Diskussionsbedarf.
Deshalb schließt an die Fragestunde eine Aktuelle Stunde an, für die die Fraktionen einzelne zuvor gestellte mündliche Fragen zur Aktuellen Stunde angemelden können. Die Aktuelle Stunde dauert naturgemäß 60 Minuten. Diese Zeit wird gleichmäßig auf die angemeldeten Fragen aufgeteilt. Das bedeutet, dass bei drei angemeldeten Fragen, jede Frage 20 Minuten lang debattiert werden kann. Zuerst redet die Fraktion, die die jeweilige Frage zur Aktuellen Stunde angemeldet hat, danach wird in der Reihenfolge verfahren, in der die Anmeldungen der Redebeiträge eingereicht wurden.
In der Aktuellen Stunde beträgt die Redezeit für die Redebeiträge der Stadtverordneten drei Minuten. Die Redezeit des Magistrats ist unbegrenzt.

Die Tagesordnung II

 

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