Kulturpolitik

 

Vom Applaus allein wir niemand satt! 

Im vergangenen Jahr 2012 haben KünstlerInnen, die bei der Künstlersozialkasse gemeldet waren, durchschnittlich 14400 Euro verdient. Die durchschnittliche Rentenerwartung von Mitgliedern der Künstlersozialkasse liegt bei gerade einmal rund 420 Euro monatlich. Dabei sind die einkommensschwächeren KünstlerInnen noch nicht einmal Mitglied der Künstlersozialkasse, weil sie das erforderliche Mindesteinkommen von 3900 Euro im Jahr nicht erreichen. Das gilt für mehr als 30 Prozent der Kulturschaffenden in Deutschland.

Ein Grund hierfür sind die Eigenheiten des KünstlerInnenberufs selbst: Arbeiten und Engagemnt sind oft projektbezogen und befristet. Viele Erwerbsbiografien von KünstlerInnen bestehen oft über Jahre aus einer Aneinanderreihung von kurzzeitigen Engagement und Aufträgen. In den Unterbrechungen sind viele KünstlerInnen deshalb oft auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und geraten in den vermittlungsapparat, obwohl die Pausen zwischen Arbeiten und Engagements für die Vorbereitung auf neue Projekte und Aufträge genutzt werden müsste. Eine befistete Vermittlungpause für KünstlerInnen, die Abeitslosengeld I oder II beziehen, ist deshalb sinnvoll.

Auch der im Künstlersozialkassengesetz festgelegte Anspruch auf Krankengeld erst ab der 7. Woche ist für KünstlerInnen oft eine große Belastung. Hier ist eine Reform hin zu einem Krankengeld ab dem 1. Tag notwendig. Denn viele Engagements und Projekte haben an sich nur eine Dauer von wenigen Tagen oder Wochen. Gleichzeitig ist die Verletzungsgefahr für SchauspielerInnen und TänzerInnen besonders hoch.

 

Netzpolitik und IT

Öffentliche Unternehmen und Behörden in Hessen sollen verpflichtet werden, ihre Leerrohr-Infrastruktur im Infrastrukturatlas des Bundes zu veröffentlichen, um gerade im ländlichen Raum einen flächendeckenden, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur möglich zu machen.

Darüber hinaus sollen Fördermittel des Landes und Förderdarlehen der WI-Bank Landkreise und regionale Gesellschaften ermutigen, den Breitbandausbau im ländlichen Raum voran zu treiben und die „Weißen Flecken“ in Hessen, in denen selbst das Verschicken von kleinen Datenmengen zum Hindernis wird, von der Landkarte zu tilgen.

Als Grundprinzip für die Weiterleitung von Datenpaketen soll wie bisher das Best-Effort-Prinzip gelten. Es sollen also keine absichtlichen Priorisierungen von Datenpaketen gemacht werden. Diese Netzneutralität muss auch gesetzlich festgeschrieben werden.

Um dem Ansatz der Green IT und den damit gestellten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit gerecht zu werden, soll sich das Land Hessen verpflichten, bei der technischen Ausstattung der Verwaltung künftig nur noch Geräte anzuschaffen, die weitgehenden Standards im Bezug auf Ressourcenschonung und Energieeffizienz entsprechen.

Um kriminelle Umtriebe im Internet zu bekämpfen gilt weiterhin: „Löschen statt Sperren“. Der Zugang zu illegalen Inhalten darf nicht nur erschwert werden. Statt dessen müssen diese Inhalte ganz aus dem Netz verschwinden.

Bei der Softwareentwicklung und im E-Commerce müssen datenschutzfreundliche Voreinstellung zum Grundsatz werden. Weiterhin muss die die exzessive Sammlung von Daten zur Erstellung von Kundenprofilen und die damit einhergehende fortschreitende Personalisierung und personenbezogenens Tracking durch Cookies transparent und benutzerInnenfreundlich geregelt werden. So soll die ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten zum Grundprinzip werden. Die EU-Cookie-Richtlinie muss endlich in nationales Recht umgesetzt werden.

Darüber hinaus muss es möglich sein, Accounts und Abos unverzüglich und komplett löschen zu können.
Um es den BenutzerInnen einfacher zu machen, sichere Angebote und Dienstleistungen auf den ersten Blick zu erkennen, soll ein Datenschutzsiegel geschaffen werden. Außerdem müssen zukünftig auch Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen Klagebefugnis haben.

Eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten und die Überwachung von Inhalten darf es nicht geben. Eine Vorratsdatenspeicherung soll es weder auf Bundes- noch auf Europaebene geben.

Um junge Menschen auf einen verantwortlichen und selbstständigen Umgang mit Netzen und digitalen Medien vorzubereiten, muss Medienkomepetenz künftig als gleichberechtigte Kulturtechnik zu Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt werden und verstärkt Einzug in die Unterrichtsinhalte an hessischen Schulen halten.
Gleichzeitig müssen auch Eltern, PädagogInnen und ErzieherInnen die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Gefahren bei der Nutzung digitaler Netzwerke und Medien zu informieren.

Werke in Kunst, Wissenschaft, Unterhaltung und Kultur im Allgemeinen haben einen Wert und damit auch einen Preis. Dem Bedürfnis der WerkurheberInnen nach Kontrolle über und auch Vergütung für ihre schöpferische Leistung muss die digitale Welt gerecht zu werden.
Es schadet nicht nur den Kulturschaffenden und Kreativen direkt, sondern langfristig auch der kulturellen Vielfalt, wenn UrheberInnen ohne Lizenzeinnahmen nur noch die sprichwörtliche brotlose Kunst betreiben.

Gleichzeitig müssen anwaltliche Abmahngebühren pauschal begrenzt werden, um das ausufernde Abmahnwesen einzudämmen, bei dem die Anwaltskosten oft die Ansprüche der UrheberInnen weit übersteigen.

Eigenproduzierte Rundfunksendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen zeitlich unbegrenzt in den Mediatheken für die NutzerInnen verfügbar gehalten werden können. Eine Löschung nach gestaffelten Ablauffristen soll es nicht geben.

Hessen braucht ein Online-Petitionssystem. Hierzu gibt es im Bund und einigen Bundesländern bereits gelungene Vorbilder. Insgesamt muss offfener und transparenter mit Verwaltungs- und Regierungshandeln umgegangen werden. Livestream-Übertragungen aus den Parlamenten und OpenData müssen zur Regel werden. Gleichzeitig muss der Ausbau des E-Governments weiter vereinheitlicht vorangetrieben werden.
Außerdem braucht auch Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz. Dabei soll die Veröffentlichungspflicht nicht nur für Behörden, sondern auch für Landesbetriebe gelten.

Hier sind andere Bundesländer schon viel weiter. Jetzt muss auch Hessen bei diesen elementaren bürgerechtlichen Standards nachziehen.  

Lesben, Schwule und Transgender

Seit ich bei den Mitglied der GRÜNEN bin, arbeite ich in der Landesarbeitgemeinschaft QueerGRÜN an politischen Ideen und Konzepten, um wirkliche Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit für Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle und Intersexuelle zu erreichen.
Vor allem durch die vielen Initiativen der GRÜNEN hat sich die Lebenssituation für viele Lesben und Schwule heute deutlich verbessert. Es ist viel erreicht worden, aber noch viel mehr liegt vor uns. Folgende Kernforderungen gelten nach wie vor:

  • völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe
  • Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
  • Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz

Für viele Menschen stellt ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität auch heute noch eine oft unüberwindbare Hürde für ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben dar. Das gilt vor allem im ländlichen Raum und für Homosexuelle und Trans*-Menschen aber auch für Homosexuelle mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Hier ist gesellschaftliche Isolation viel zu oft die Regel.
Homo- und Transsexuelle Menschen mit MigrantInnen können viel zu oft nur in der Sexarbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Von Chancengerechtigkeit ist man hier weit entfernt.
Gerade für Transsexuelle ist der Paragraphendschungel des Transsexuellengesetzes , das Gutachterverfahren, die damit verbundenen Kosten und das gerichtliche Antragsverfahren unüberwindbar. Auch ohne Migrationshintergrund und mit guten Deutschkenntnissen scheitern hier viel Betroffene.
Ich setze mich deshalb für folgendes ein: 

  • Transsexualität muss entpathologisiert werden. Gleichzeitig muss die Leistungspflicht der Krankenkassen rechtlich abgesichert werden.
  • Anstelle eines gerichtlichen Verfahrens soll die Änderung des Vornamens und des Personenstandes auf Antrag bei der zuständigen Behörde möglich sein.
  • Das Selbsbestimmungsrecht von Trans*-Personen muss durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen verfahrens verwirklicht werden.
  • Ausbau des Offenbarungsverbot, dass die Ausforschung und Verwendung des früher geführten Vornamens und Personenstandes verbietet.
  • Das Transsexuellengesetz soll als Sondergesetz aufgehoben werden, die notwendigen Regelungen sollen in bestehendes Recht integriert werden.

Auch homosexuelle Menschen mit Behinderung sind oft Opfer von Ausgrenzung. Nicht zuletzt findet diese Ausgrenzung auch in der Community selbst statt. Inklusion gilt für alle und für alle Bereiche des Lebens! Ich möchte deshalb den Diskurs über die Integration von Menschen mit Behinderung anregen. Gleichzeitig müssen hier auch öffentliche Angebote geschaffen werden, die die Anliegen dieser Menschen aufgreift und fördert. 
Homo- und Transphobie ist noch in vielen Schulen gegenwärtig, wodurch homosexuelle oder trans* Jugendliche viel zu oft Ausgrenzung erfahren. Hier muss auf landes- und bundespolitischer Ebene mit einem Aktionsplan gegengesteuert werden. Gleichzeitig muss Homosexualität und Transsexualität auch Unterrichtsinhalt in hessischen Schulen werden. Totschweigen wie bisher ist verantwortungslos.

 

Innenpolitik

Viele Bereiche der Innenpolitik auf Landesebene betreffen uns als Bürgerinnen und Bürger scheinbar nur selten. Die Zuständigkeit für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz ist offenkundig. Der hessische Verfassungsschutz ist erst nur sein furchtbares Versagen bei der NSU-Mordserie in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Neben der allgemeinen Verwaltungs- und Behördenorganisation gehört aber auch beispielsweise das Glücksspielwesen in den Bereich der Innenpolitik. Vor allem die BewohnerInnen größerer hessischer Städte leiden unter der wuchernden Zunahme von Spielhallen in ihren Ortskernen. Zu Ostern ist auch immer die Zuständigkeit für das Feiertagsrecht und das darin enthaltene Tanzverbot Anlass für kontroverse Debatten in der Öffentlichkeit.

Neben meinem Journalismus-Studium habe ich parallel auch eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin in Hessen absolviert. Zudem habe ich über einige Jahre ehrenamtlich im Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr gearbeitet. Entsprechend lag es für mich nahe, nach meiner Wahl zur Stadtverordneten in Frankfurt, dort Mitglied des Ausschusses für recht, Verwaltung, Sicherheit und Personal zu werden, dessen stellvertretende Vorsitzende ich mittlerweile bin. Zudem bin ich auch die sicherheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Römer. 
Die Arbeit in diesem Bereich ist sehr vielfältig und ich schätze hier besonders die Sach- und Ergebnisorientiertheit der Aufgaben und der Beratungen. Dieser Umstand (der ja eine vergleichsweise untypische Beschreibung des Parlamentsbetriebes ist) ist wohl vor allem der Tatsache geschuldet, dass meist konkrete Fakten und Situationsbeschreibungen vorliegen, die selten zu ideologischen und parteipoliischen Zuspitzungen taugen. Gleichzeitig ist gerade das Thema Sicherheit als Bestandteil der Daseinsvorsorge besonders sensibel, so dass auch hier meist auf das übliche Geplänkel verzichtet wird und die Fragestellungen ergebnisorientiert besprochen und beschlossen werden.
Wie schnell sich jedoch gerade an der Sicherheits- und Ordnungspolitk zum Teil heftige Kontroversen entzünden können, haben die Blockupy-Tage im Mai 2012 gezeigt, in deren Zusammenhang weitreichende Demonstrationsverbote erlassen wurden. Im Nachgang wurden jedoch einige Verbote durch die Stadt Frankfurt und Maßnahmen der Polizei als unrechtmäßig befunden. Ich hatte während der Diskussion um die Verbote und den riesigen Polizeieinsatz schon im Vorfeld auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Der friedliche Ausgang der Protestveranstaltung und die Entscheidungen der Gerichte festigen meine Auffassung, dass wir GRÜNE wichtig sind für eine maßvolle und ausgewogene Sicherheits- und Ordnungspolitik. Wie eine GRÜNE Rechts- und Sicherheitspolitik für Hessen aussehen kann, möchte ich in den nächsten Punkten beschreiben:
 

Unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei

Die Arbeit der Polizei ist schwierig und oft mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden. Gleichzeitig macht der überwiegende Anteil der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einen engagierten und einwandfreien Job. Dennoch ist im vergangenen Jahr 2012 mehrfach der Vorwurf gewaltsamer Übergriffen durch die Polizei laut geworden. Besonders die Anschuldigungen eines Mannes mit afrikanischen Wurzeln, der nach einer Fahrkartenkontrolle in Frankfurt-Bornheim durch die hinzugerufene Polizei so erheblich verletzt worden sei, dass er ins Krankenhaus musste, hat in Frankfurt viele Menschen erschüttert und zu Spontan-Demonstrationen gegen Rassismus geführt. Gleichzeitig ist das Ansehen und das Vertrauen der Menschen in die Polizei und ihre Arbeit durch diese und andere Vorwürfe beschädigt worden.
Ich habe mich deshalb in meiner Funktion als Stadtverordnete der GRÜNEN im Römer mit dem verletzten Mann getroffen, um mir die Vorfälle unabhängig von der Presseberichterstattung persönlich schildern zu lassen. Die Ausführung haben mich sehr betroffen gemacht - vor allem die Enttäuschung des Mannes, der mir im Gespräch mehrfach gesagt hat, dass er Frankfurt und Deutschland als seine Heimat betrachtet hatte jetzt aber, nachdem er wegen seiner Hautfarbe mutmaßlich misshandelt wurde, sehr daran zweifelt, ob das wirklich der Fall ist. Es ist deshalb wichtig, dass die Vorwürfe gegen die beschuldigten BeamtInnen zügig und umfassend aufgeklärt werden. Rassisten und Schläger haben in der Polizei nichts zu suchen.
Leider hat sich die Aufklärung bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit lange hingezogen, so dass bei den BürgerInnen der Eindruck entstanden ist, dass das auch gewollt sei.
Dabei ist das Vertrauen in die Polizei und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns wichtig für den gesellschaftlichen Frieden. Außerdem hat es die große Mehrheit der anständigen, engagierten BeamtInnen, die einen rechtlich einwandfreien, untadeligen Job machen, nicht verdient, durch unausgeräumte Gewaltvorwürfe in ihrem Ansehen herabgesetzt zu werden.
Als GRÜNE unterstützen wir deshalb seit zusammen mit der Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Forderung nach der unabhängigen Untersuchung von Polizeiübergriffen.
Die Grüne Landtagsfraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines unabhängigen Landespolizeibeauftragten in den Hessischen Landtag eingebracht.

Reform des Feiertagsgesetzes

In den vergangenen Jahren hat das im Hessischen Feiertagsgesetz festgeschrieben Tanzverbot an Ostern zu kontroversen und heftigen Debatten geführt. Der Artikel 7 des Gesetzes verbietet an gesetzlichen Feiertagen (ohne Tag der Deutschen Einheit und den 1. Mai) öffentliche Tanzveranstaltungen zwischen 4 und 12 Uhr. Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr sind zusätzlich alle Tanzveranstaltungen und öffentlichen sportlichen Veranstaltungen gewerblicher Art verboten. 
Bei vielen jungen Menschen und/oder Menschen, die sich der christlichen Tradition nicht oder nur wenig verbunden fühlen, stößt das Tanzverbot auf Unverständnis und wird als überholt angesehen. Vor allem, weil nach dem Gesetz Alkoholkonsum und laute Musik nicht verboten sind - aber das Tanzen.
Im Übrigen gilt das Feiertagsgesetz auch für Sonntage. Das bedeutet, dass auch hier ab vier Uhr das Tanzen verboten ist. Mit der gelebten Realität haben die Regelungen des Feiertagsgesetzes also nichts mehr zu tun. Dabei handelt es sich nicht lediglich um den Zeitgeist, sondern um die Tatsache gesellschaftlicher Veränderung. Und die Wahrnehmung des christlichen Brauchtums ist im Jahr 2013 nachweislich eine andere als 1971, dem Entstehungsjahr des Feiertagsgesetzes.

Wer an Ostern nicht Tanzen möchte, der soll das auch nicht tun, aber auch niemandem verbieten. Wer auf die seelische Erhebung an Feiertagen verzichten möchte, soll dies tun, ohne andere Menschen und ihr Bedürfnis nach einem Innehalten zu stören.
Es ist aber darauf zu achten, dass es bei einer Reform des Feiertagsgesetzes lediglich darum geht, Unstimmigkeiten in der Rechtsvorschrift zu bereinigen und das Gesetz an die gelebte Realität anzugleichen. Dabei ist es wichtig, die Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes nicht auszuhöhlen. Der Sonntag darf kein Werktag werden! Zudem gibt es Feiertage, die auch abseits der christlichen Tradition nicht zum Partymachen geeignet sind. So der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege (Volkstrauertag) und der Totensonntag.
Aber auch die oben genannte gelebte Realität ist einem heterogenen Bundesland wie in Hessen durchaus unterschiedlich. Deshalb sind auch die Bestimmungen zu einem stillen Karfreitag im Feiertagsgesetz der Karfreitags-Praxis in vielen ländlichen Regionen Hessens angemessener als in größeren Städten, wo das Tanzverbot schon seit vielen Jahren keine Rolle mehr spielt. Das Feiertagsgesetz polarisiert und entzündet pünktlich immer zu Ostern eine heftige und emotionale Debatte. Die Politik muss also den in Gang gekommenen Diskurs aufgreifen und sachlich und sensibel fortführen um hier zu einem Ausgleich zu kommen.

  

Die hessische Verfassung 

Hessen braucht eine moderne Verfassung, die an die gesellschaftlichen Realitäten angepasst ist, ohne ihre historischen Verdienste aufzugeben. Eine Verfassung gehört nicht ins Museum, sondern in die Mitte der Gesellschaft.

Vor allem folgende Vorschriften sollen gestrichen werden:

  • Die Verankerung der Todestrafe (Art. 21 Abs. 1 Satz 2, Art. 109 Abs. 1 Satz 3)
  • die Sofortsozialisierung von kohle und Stahl sowie die staatliche Aufsicht über Banken und Versicherungen (Art. 41)
  • Die Bodenreform (Art. 42)
  • Das Verbot der Teilnahme von Angehörigen der bis 1918 in Deutschland regierenden Häuser an der Landesregierung (Art. 101 Abs. 3) sowie
  • Einige (Übergangs-) Vorschriften am ende der Verfassung, die im zusammenhang stehen mit dem Besatzungsstatut nach dem Ende des 2. Weltkrieges

Gleichzeitig muss die Gleichstellung von Mann und Frau in der hessischen Verfassung verankert werden.

Auch die Absenkung des passiven Wahlalters zum Landtag auf 18 Jahre soll an die Regelungen zur Wahl des Deutschen Bundestages und der übrigen Landtage angeglichen werden.
Volksbegehren und Volksentscheide müssen erleichtert werden. Das gilt insbesondere für:

  • die Einführung der Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch Volksbegehren
  • die Absenkung des 20%-Quorums in der Verfassung auf höchstens 10%
  • die Absenkung des Einleitungsquorums auf 1% der Stimmberechtigten
  • die Verlängerung der Eintragungsfrist auf drei Monate
  • die Herstellung und Versendung der Eintragungslisten durch den Landeswahlleiter
    und
  • die Übernahme der Kosten durch das Land.

STRAFVOLLZUG in Hessen

Im Jugenstrafverfahren ist es wichtig einer/m straffällig gewordenen Jugendlichen, das Unrecht ihr/ihm das Unrecht der Tat vor Augen zu führen. Dazu ist die Zeitspanne zwischen Tat und Strafe von entscheidender Bedeutung. Eine deutliche Verkürzung der Verfahren und eine Ausweitung des beschleunigten Jugenstrafverfahrens ist deshalb wichtig.
Gleichzeitig müssen die Angebote für straffällig gewordene Jugendliche verbessert werden. Jugendgerichte müssen die Möglichkeit haben, den straffällig gewordenen Jugendlichen Weisungen zu erteilen hinsichtlich der Teilnahme an Anti-Aggressions-Trainings, sozialen Trainingskursen, Täter-Opefer-ausgleich, Begleitung bei gerichtlich auferlegten Arbeitsstunden und Bildungsmaßnahmen. Die Landesförderung für diese Angebote muss die Schaffung dieser Angebote unterstützen.

Der offene Jugendvollzug muss dem Vorbild anderer Bundesländer folgen und auch in Hessen gleichberechtigt angeboten werden.
Die Aufgabe des Strafvollzuges ist nicht der reine Verwahrvollzug oder gar Vergeltungsvolllzug. In Hessen soll der Behandlungsvollzug den Strafvollzug prägen. Das bedeutet auch,
dass der Vollzug von Anfang an auf die Zeit nach dem Vollzug ausgerichtet sein muss und nicht erst in der letzten Vollzugsphase. Während des Vollzugs muss die Grundlage für die Zeit danach gelegt werden, z.B. mit Qualifizierungsmöglichkeiten durch schulische und/oder berufliche Bildungsangebote.
Die psychiatrische Versorgung muss daher dringend verbessert werden. Außerdem muss eine notwendige Drogentherapie einschließlich Substitutionsbehandlung auch im Vollzug möglich sein.

Die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld muss daher kritisch evaluiert werden  Im Zweifel muss die gesamte JVA wieder in staatliche Verantwortung übernommen werden. 

Insgesamt muss der Strafvollzug

  • die Resozialisierung als einziges Vollzugsziel festschreiben;
  •  Behandlungsmöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen verbessern;
  •  Drogenabhängigkeit nicht nur repressiv, sondern auch mit therapeutischen Mitteln begegnen;
  •  den offenen Vollzug als eigenständige Vollzugsform wieder herstellen;
  •  eine Vollzugsplanung unter Einbeziehung der Gefangenen;
  •  Information der Gefangenen über gerichtliche Beschwerdemöglichkeiten;
  •  eine klare Festlegung auf hoheitliches Handeln allein durch Vollzugsbeamte, keine künstliche Trennung zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Maßnahmen,
  •  kritische Überprüfung und ggf. Abschaffung der Teilprivatisierung der JVA Hünfeld. 

Bei einer Konzentration der Sicherungsverwahrung an einem Ort müssen Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die ausgewählte Region zu einem Sammelbeckenfür Gewalttäter wird, wenn diese nach ihrer Entlassung mangels Bindungen in der ursprünglichen Herkunftsregion auch nach ihrer Entlassung in der Nähe der Anstalt verbleiben. Deshalb sollten die Sicherungsverwahrten unmittelbar vor ihrer Entlassung in eine JVA der Herkunftsregion verlegt und dort entlassen werden. 

Der Einsatz der elektronischen Fußfessel soll auch auf den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen (z.B. wenn verhängte Geldstrafen nicht gezahlt werden) ausweiten.

JUSTIZ

In Strafverfahren müssen die Opfer von Straftaten besser geschützt  werden. Dies gilt insbesondere bei minderjährigen Opfern von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch. Deshalb muss die Anhörung per Videoaufnahme flächendeckend ermöglicht werden.
Au0erdem müssen auch die Zeugen bei Gericht besser betreut und auf die Hauptverhandlung vorbereitet werden.

Die Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofes muss gestärkt werden. Seine Mitglieder sollen künftig vom Justizausschuss gewählt werden.

Die IT-Ausstattung der hessischen Justiz muss weiter verbessert werden.In Zusammenarbeit mit anderen Länder-Justizverwaltungen muss die Software-Entwicklung vorangetrieben werden.