Begrüßung der Neufrankfurter*innen

Frankfurter Rundschau: "Konsequenzen aus dem Nazi-Skandal"

[...] Die Grünen-Fraktionschefin Jessica Purkhardt sprach von einem „großen Vertrauensbruch“ in der Bevölkerung. [...]

Den ganzen Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 26. Februar 2019

Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zu Vorwürfen gegen die Polizei

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Was machen Sie da?“, fragen zwei zufällig vorbeifahrende Polizeibeamte meinen arabischen Bekannten, der gerade sein Geschäft in der Frankfurter Innenstadt abschließt. „Ich schließe meinen Laden ab“, antwortet er. „Beweisen Sie, dass es Ihr Laden ist“, fordern die Polizisten. Er schließt das Ladengitter wieder auf, doch das reicht den beiden Beamten nicht, Sie fordern ihn auf, auch die Tür aufzusperren und er muss mit ihnen den Ladenraum betreten. „Jetzt keine falsche Bewegung“, sagen die Polizisten. Erst als er alle Gewerbeunterlagen vorlegt, ist ihnen das Beweis genug. Dieses Beispiel von praktiziertem ethnischen Profiling durch Polizeibeamte schilderte er mir, als wir uns über die Berichte zu einer rechtsextremistischen Clique beim 1. Polizeirevier unterhielten.

Ein Bürger wird Ziel einer polizeilichen Maßnahme, allein auf Basis von Sterotypen sowie äußerlichen Merkmalen und nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente. Die Berichte über solche Vorgehensweisen sind zahlreich. Dass ethnisches Profiling auch in Frankfurt vorkommt, ist deshalb nicht von der Hand zu weisen. Es ist unprofessionell, nicht nur weil es diskriminierend ist, sondern weil es umgekehrt ganze Tätergruppen ignoriert. Genau deswegen wird in der Polizeiausbildung gelehrt, dass es kein probates Mittel ist. Es ist nicht Teil von Einsatzbesprechungen und Dienstanweisungen, und es wird von der Polizeiführung nicht geduldet. Deshalb dürfen wir an dieser Stelle nicht - anders als im Antrag der LINKEN. - von der Polizei als rassistischer Struktur sprechen. Auch der Begriff vom institutionellem Rassismus, den der Verein Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung als „kollektives Versagen einer Organisation, für Menschen bezüglich ihrer Hautfarbe, Kultur, Religion und ethnischen Herkunft professionelle Leistungen zu erbringen“ definiert, trifft hier nicht zu.

Vorwürfe auf Grundlage von Stereotypen, ohne konkrete Verdachtsmomente zu erheben, ist der Polizei untersagt. Es ist aber unter anderem Inhalt des Antrags NR 744 der LINKEN., der Anschuldigungen gegen eine Gruppe von Polizisten nicht nur auf die gesamte Polizeibehörde überträgt, sondern gleichzeitig hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ordnungsbehörde einfach mit beschuldigt, obwohl diese an dieser Stelle nicht in Rede steht. Aus meiner Sicht ist das rücksichtlos.

Mein Haushaltsantrag: Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen

Barrierefreiheit Henry Faber CC BY NCDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat prüft wie im Bericht B 211/2018 beschrieben den Personal- und Kostenaufwand, um unter Mitwirkung der zuständigen Stellen "Stabsstelle Inklusion" und Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG)

· die vollständige/weitgehende/unter bestimmten Bedingungen/unter erschwerten Bedingungen mögliche Zugänglichkeit für Menschen im Rollstuhl

· Verfügbarkeit von Aufzügen

· Vorhandensein rollstuhlgerechter und eingeschränkt rollstuhlgerechter WCs

· Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen

· Hilfen für Menschen mit Sehbehinderungen

zu ermitteln, mit dem Ziel, daraus sowohl eine IST-Analyse der Datenverfügbarkeit "Daten zur Barrierefreiheit" und darauf aufbauend ein SOLL-Konzept "Daten zur Barrierefreiheit" im Rahmen der GDI-FFM zu erstellen.

Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beratung des Haushaltes 2020 vorzulegen.

 Symbolbild: Henry Faber ist lizensiert unter CC BY-NC

Mein Haushaltsantrag: Kommunales Risikomanagement

Risikomanagement RDVPHOTO CC BY NC NDDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Systematik für ein kommunales Risikomanagement zu erarbeiten, auf deren Grundlage Risiken im Zuständigkeitsbereich des Veranstaltungsmanagements identifiziert, bewertet, gesteuert und berichtet werden können.

Die abgebildeten Risiken sollen mindestens den Schutz von Gesundheit, Leben, Freiheit, Vermögen, Sachwerten und der Umwelt enthalten. Die Systematik soll dabei abwägen zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikofolge.

Symbolbild: RDVPHOTO ist lizensiert unter CC BY-ND-NC

Begründung:

Die städtischen Ordnungsbehörden bewältigen in Frankfurt eine große Zahl von Vorgängen und müssen dabei im Vorfeld ihrer Entscheidungen regelmäßig zwischen der Ermöglichung und den damit verbundenen möglichen Risiken abwägen. Nicht selten liegen zur Bewertung jedoch keine oder nur unzureichende Erfahrungswerte vor.

Um diese Risiken objektiv zu bestimmen, einzuordnen, zu steuern und der Verwaltung gleichzeitig Sicherheit in ihren Entscheidungen zu geben und diese auch nachträglich transparent nachvollziehbar zu machen, ist die Implementierung einer Systematik für ein kommunales Risikomanagement sinnvoll.