Die ABG Frankfurt Holding lässt in ihren Wohnungen über ihren Abrechnungsdienstleister ISTA die Verbräuche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können, obwohl dies nach der Heizkostenverordnung des Bundes überhaupt nicht erforderlich ist.
Ich frage den Magistrat:
Mit welchem Ziel wurde über die Abrechnungszwecke hinaus Ablesetechnik für kleine Zeiteinheiten installiert, obwohl die Grundsätze des Datenschutzes vorsehen, nur so viele individuelle Daten zu sammeln, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind?
Symbolbild von flickr-Nutzer Nathan Chantrell ist lizensiert unter CC BY NC ND 2.0