Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, wie sich das derzeitige Niveau im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Notfallsanitätergesetz) erhalten lässt und welche finanziellen und personellen Maßnahmen gegebenenfalls ab dem Haushalt 2017 hierfür notwendig sein werden.
Das Ergebnis der Untersuchung ist so zeitnah vorzulegen, dass es bereits in die Beratungen zum Haushalt 2017 einfließen kann.
Die mit der NR 143/2011 (Beschluss 995 vom 15.12.2011) beschlossene und derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Schutzzieles Rettungsdienst ist ebenfalls auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.